WICHTIGE SICHERHEITSHINWEISE
■ Verkehrssicherheit
Benutzen Sie ein in der Hand gehaltenes Telefon nie, während Sie ein Fahrzeug fahren.
Befestigen Sie das Telefon stets in seiner Halterung; legen Sie das Telefon nicht auf den
Beifahrersitz oder an einen Ort, von wo es sich bei einer Kollision oder einem plötzlichen
Bremsmanöver lösen kann.
Denken Sie daran: Die Verkehrssicherheit hat immer Vorrang!
■ Betriebsumgebung
Vergessen Sie nicht, die in Ihrer Umgebung gültigen besonderen Vorschriften zu beachten
und immer dann das Telefon auszuschalten, wenn der Einsatz von Mobiltelefonen verboten
ist oder wenn durch das Telefon Störungen verursacht werden oder gefährliche Situationen
entstehen können.
Halten Sie das Gerät stets in seiner gewöhnlichen Bedienungsposition.
Zur Einhaltung der Richtlinien zur Abgabe von elektromagnetischen Strahlungen verwenden
Sie ausschließlich von Nokia zugelassenes Zubehör. Wenn das Telefon eingeschaltet ist und
am Körper getragen wird, verwenden Sie stets eine von Nokia zugelassene Tasche.
Teile des Telefons sind magnetisch. Metallteile können vom Telefon angezogen werden und
Personen mit Hörgeräten sollten das Telefon nicht an das Ohr mit dem Hörgerät halten.
Befestigen Sie das Telefon stets in seiner Halterung, da Metallteile vom Hörer angezogen
werden können. Bringen Sie keine Kreditkarten oder andere magnetische Datenträger in die
Nähe des Telefons, da auf diesen enthaltene Daten hierdurch gelöscht werden können.
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■ Elektronische Geräte
Die meisten modernen elektronischen Geräte sind gegen RF-Signale (Funkfrequenz)
abgeschirmt. Es kann jedoch vorkommen, dass bestimmte elektronische Geräte nicht gegen
die RF-Signale Ihres Mobiltelefons abgeschirmt sind.
Herzschrittmacher
Hersteller von Herzschrittmachern empfehlen, einen Mindestabstand von 20 cm zwischen
einem Mobiltelefon und einem Herzschrittmacher einzuhalten, um potenzielle Störungen
mit dem Herzschrittmacher zu vermeiden. Diese Empfehlungen stimmen mit der
unabhängigen Forschung und den Empfehlungen von Wireless Technology Research
überein. Für Personen mit einem Herzschrittmacher gilt:
•
Sie sollten immer einen Mindestabstand von 20 cm zwischen Mobiltelefon und
Herzschrittmacher einhalten, wenn das Telefon eingeschaltet ist.
•
Sie sollten das Telefon nicht in der Brusttasche aufbewahren.
•
Sie sollten zum Telefonieren das dem Herzschrittmacher entferntere Ohr verwenden, um
die Gefahr möglicher Störungen zu verringern.
•
Wenn Sie Grund zu der Vermutung haben, dass es zu einer Störung gekommen ist,
schalten Sie sofort Ihr Telefon aus.
Hörgeräte
Einige digitale Mobiltelefone können unter Umständen Störungen bei einigen Hörgeräten
verursachen. Bei solchen Störungen können Sie sich an den Service-Anbieter wenden.
Andere medizinische Geräte
Der Betrieb eines Funkgeräts, einschließlich eines Mobiltelefons, kann unter Umständen die
Funktion von nicht ausreichend abgeschirmten medizinischen Geräten stören. Wenn Sie
Informationen zur ausreichenden Abschirmung eines medizinischen Geräts gegen externe
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RF-Energie benötigen oder Fragen zu anderen Themen haben, wenden Sie sich an einen Arzt
oder den Hersteller des medizinischen Geräts. Schalten Sie Ihr Telefon in
Gesundheitseinrichtungen aus, wenn Sie durch Schilder, Aushänge oder andere schriftliche
Regelungen dazu aufgefordert werden. In Krankenhäusern oder Gesundheitseinrichtungen
werden unter Umständen Geräte verwendet, die auf externe RF-Energie sensibel reagieren
können.
Fahrzeuge
RF-Signale können unter Umständen die Funktion nicht ordnungsgemäß installierter oder
nicht ausreichend abgeschirmter elektronischer Systeme in Ihrem Kraftfahrzeug (z. B.
elektronisch gesteuerte Benzineinspritzungen, elektronische ABS-Systeme (Anti-Blockier-
Systeme), elektronische Fahrtgeschwindigkeitsregler, Airbagsysteme) beeinträchtigen.
Informationen über Ihr Fahrzeug erhalten Sie bei Ihrem Fahrzeughersteller oder seiner
Vertretung. Sie sollten auch beim Hersteller von Geräten nachfragen, die nachträglich in Ihr
Fahrzeug eingebaut wurden.
Entsprechend gekennzeichnete Orte
Schalten Sie Ihr Telefon überall dort aus, wo entsprechende Aufforderungen angebracht
sind.
■ Explosionsgefährdete Orte
Schalten Sie Ihr Telefon an explosionsgefährdeten Orten aus, und handeln Sie entsprechend
den Schildern und Anweisungen. An solchen Orten kann ein Funke eine Explosion auslösen
oder einen Brand verursachen, bei dem Sie sich verletzen oder gar zu Tode kommen können.
Benutzern wird empfohlen, das Telefon an Tankstellen auszuschalten. Benutzer werden an
die Notwendigkeit erinnert, die Einschränkungen in Bezug auf den Einsatz von Funkgeräten
in Kraftstoffdepots (Lager und Verkaufsbereich), chemischen Anlagen oder Sprenggebieten
zu beachten.
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Orte, an denen Explosionsgefahr besteht, sind zwar häufig, aber nicht immer deutlich
gekennzeichnet. Hierzu gehören beispielsweise das Unterdeck auf Schiffen; Umgebungen
von Leitungen und Tanks, in denen sich Chemikalien befinden; Fahrzeuge, die mit Flüssiggas
(wie z. B. Propan oder Butan) betrieben werden; Orte, an denen sich Chemikalien oder
Partikel, wie Mehl, Staub oder Metallpulver, in der Luft befinden; sowie jeder andere Ort, an
dem Ihnen normalerweise empfohlen wird, den Fahrzeugmotor abzustellen.
■ Fahrzeuge
Das Telefon sollte nur von Fachpersonal gewartet oder in das Fahrzeug eingebaut werden.
Fehlerhafte Montage oder Wartung kann gefährliche Folgen haben und zum Erlöschen der
für das Gerät gültigen Garantie führen.
Prüfen Sie regelmäßig, ob die Mobiltelefonausrüstung in Ihrem Fahrzeug ordnungsgemäß
installiert ist und einwandfrei funktioniert.
Bewahren Sie keine brennbaren Flüssigkeiten, Gase oder Explosivstoffe im selben Raum wie
das Telefon, seine Teile oder das Zubehör auf.
Bedenken Sie bei Fahrzeugen, die mit einem Airbag ausgestattet sind, dass der Airbag mit
großer Wucht gefüllt wird. Bringen Sie fest installierte oder bewegliche
Mobiltelefonausrüstung weder oberhalb des Airbags noch in dem vom gefüllten Airbag
beanspruchten Bereich an. Wenn die Mobiltelefonausrüstung innerhalb des Fahrzeugs nicht
ordnungsgemäß installiert ist und der Airbag gefüllt wird, kann es zu ernsthaften
Verletzungen kommen.
Die Verwendung des Telefons in Flugzeugen ist verboten. Schalten Sie das Telefon aus, bevor
Sie in ein Flugzeug steigen. Der Einsatz eines Mobiltelefons an Bord eines Flugzeugs kann für
den Betrieb des Flugzeugs gefährliche Folgen haben, das Mobiltelefonnetz stören und gegen
Vorschriften verstoßen.
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Bei Nichtbeachtung dieser Anweisungen können dem Zuwiderhandelnden
Mobiltelefondienste gesperrt oder verweigert werden, und/oder es können rechtliche
Schritte gegen ihn eingeleitet werden.
■ Notrufe
Wichtig: Wie jedes andere Mobiltelefon arbeitet dieses Telefon mit Funksignalen,
Mobilfunk- und Festnetzen sowie vom Benutzer programmierten Funktionen.
Daher kann der Verbindungsaufbau nicht in allen Situationen garantiert werden.
Aus diesem Grund sollten Sie sich nicht ausschließlich auf ein Mobiltelefon
verlassen, wenn es um lebenswichtige Kommunikation (z. B. medizinische Notfälle)
geht.
Notrufe können unter Umständen nicht auf allen Mobiltelefonnetzen getätigt werden;
möglicherweise können sie auch nicht getätigt werden, wenn bestimmte Netzdienste und/
oder Telefonfunktionen aktiv sind. Dies kann bei den örtlichen Diensteanbietern erfragt
werden.
Tätigen Sie einen Notruf wie folgt:
1. Schalten Sie das Telefon ein, falls es nicht schon eingeschaltet ist. Stellen Sie sicher, dass
die Signalstärke ausreichend ist.
In einigen Netzen kann es erforderlich sein, dass eine gültige SIM-Karte ordnungsgemäß
in das Telefon gesteckt wird.
2. Drücken Sie
so oft wie notwendig (z. B. um einen Anruf zu beenden, ein Menü zu
verlassen etc.), um die Anzeige zu löschen und das Telefon für Anrufe vorzubereiten.
3. Geben Sie die Notrufnummer (z. B. 112 oder eine andere offizielle Notrufnummer) Ihres
derzeitigen Standorts ein. Die Notrufnummern fallen je nach Standort unterschiedlich
aus.
4. Drücken Sie die Taste
.
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Falls bestimmte Funktionen aktiv sind, müssen Sie diese Funktionen eventuell zuerst
ausschalten, bevor Sie einen Notruf tätigen können. Weitere Informationen hierzu finden
Sie in dieser Dokumentation und sind bei Ihrem Anbieter von Mobilfunkdiensten zu erfragen.
Wenn Sie einen Notruf tätigen, vergessen Sie nicht, alle nötigen Informationen so genau wie
möglich anzugeben. Denken Sie daran, dass Ihr Funkgerät das einzige
Kommunikationsmittel sein könnte, das sich am Unfallort befindet. Beenden Sie das
Gespräch erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
■ Informationen zur Zertifizierung (SAR)
DIESES TELEFONMODELL ENTSPRICHT DEN ANFORDERUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION
HINSICHTLICH DER EINWIRKUNG ELEKTROMAGNETISCHER FELDER.
Ihr Mobiltelefon ist ein Transceiver. Es wurde so konstruiert und hergestellt, dass es die vom
Rat der Europäischen Union festgesetzten Grenzwerte für die Abgabe elektromagnetischer
Felder (Funkfrequenzen) nicht überschreitet. Diese Grenzwerte sind Bestandteil eines
umfassenden Regelwerks und legen die Grenzwerte für die Belastung der allgemeinen
Bevölkerung durch elektromagnetische Felder in den Funkfrequenzen fest. Dieses Regelwerk
wurde von unabhängigen Wissenschaftsinstituten durch regelmäßige und gründliche
Auswertung wissenschaftlicher Studien entwickelt. Diese Grenzwerte beinhalten einen
großen Sicherheitsspielraum, damit eine gesundheitliche Gefährdung aller Personen
unabhängig vom Alter und allgemeinen Gesundheitszustand ausgeschlossen ist.
Die Normen für die Abgabe elektromagnetischer Felder durch Mobiltelefone basieren auf
einer Maßeinheit, die als Spezifische Absorptionsrate (SAR) bezeichnet wird. Der vom Rat
der Europäischen Union festgelegte SAR-Grenzwert beträgt 2,0 W/kg.* SAR-Tests werden
auf der Basis von Standardbedienungspositionen durchgeführt, wobei das Telefon in allen
getesteten Frequenzbändern mit der höchsten zulässigen Sendeleistung betrieben wird.
Obwohl die SAR bei der höchsten zulässigen Sendeleistung ermittelt wird, können die
tatsächlichen SAR-Werte beim Bedienen des Telefons weit unter dem Maximalwert liegen.
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Dies ist der Fall, weil das Telefon so konstruiert ist, dass es mit verschiedenen
Sendeleistungen arbeiten kann; es wird jeweils nur die Sendeleistung verwendet, die zum
Zugriff auf das Netz erforderlich ist. Allgemein gesagt ist die benötigte Sendeleistung umso
niedriger, je näher Sie der Antennenstation sind.
Bevor ein Telefonmodell öffentlich verkauft wird, muss eine Erfüllung der europäischen
R&TTE-Direktive nachgewiesen werden. Eine wichtige Anforderung dieser Direktive ist der
Schutz der Gesundheit sowie die Sicherheit des Benutzers und anderer Personen. Der
höchste SAR-Wert für dieses Modelltelefon beim Testen der Übereinstimmung mit den
Normen war 0.71 W/kg. Auch wenn Unterschiede zwischen den SAR-Werten verschiedener
Telefone und zwischen den Werten für verschiedene Positionen bestehen, werden doch in
allen Fällen die Anforderungen der Europäischen Union erfüllt.
Dieses Produkt erfüllt bei Einsatz in der normalen Einsatzhaltung am Ohr oder in einer
Position von mindestens 1,5 cm vom Körper entfernt die Richtlinien zur Freisetzung
hochfrequenter Schwingungen. Wenn eine Gürteltasche, ein Gürtelclip oder eine Halterung
verwendet wird, um das Produkt am Körper einzusetzen, sollte diese Vorrichtung kein Metall
enthalten, und das Produkt sollte sich mindestens 1,5 cm vom Körper entfernt befinden.
* Der SAR-Grenzwert für von Normalbenutzern verwendete Mobiltelefone beträgt 2,0 Watt/
Kilogramm (W/kg) als Durchschnittswert pro 10 Gramm Gewebe. Dieser Grenzwert umfasst
einen großen Sicherheitsspielraum für den Schutz der Personen und zur Berücksichtigung
etwaiger Messabweichungen. Die SAR-Werte können je nach nationalen
Berichtsanforderungen und Netzband variieren. SAR-Informationen über andere Regionen
finden Sie bei den Produktinformationen unter www.nokia.com.
Diese beschränkte Herstellergarantie von Nokia Mobile
Phones gilt für bestimmte Länder der Zonen Europa und
Afrika, sofern keine gesonderte Garantie vor Ort besteht.
Gemäß den nachfolgenden Vertragsbestimmungen
garantiert Nokia Corporation, Nokia Mobile Phones
(„Nokia”) in Bezug auf Material, Konstruktion und
Ausführung die Mängelfreiheit dieses NOKIA-Gerätes
(„Gerät”) zum Zeitpunkt des Erstkaufs:
1. Diese beschränkte Herstellergarantie gilt für den
Enderwerber des Geräts („Kunde”). Gesetzliche
Ansprüche des Kunden oder Ansprüche des Kunden
gegenüber dem Verkäufer/Händler des Gerätes werden
hierdurch weder ausgeschlossen noch beschränkt.
2. Die Garantiefrist beträgt zwölf (12) Monate ab dem
Zeitpunkt des Erwerbs des Geräts durch den
Erstkunden. Im Falle des Weiterverkaufs oder
anderweitigen Wechsels des Eigentümers/Verwenders
läuft die Garantie für die noch verbleibende Zeit der
Frist von zwölf Monaten weiter. Im Übrigen bleibt sie
unberührt. Diese beschränkte Herstellergarantie ist nur
gültig und durchsetzbar in den folgenden Ländern:
Bosnien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische
Republik, Estland, den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, Ungarn, Island, Israel, Lettland,
Litauen, Makedonien, Malta, Norwegen, Polen,
Rumänien, Slowakei, Slovenien, Schweiz und Türkei.
3. Während der Garantiezeit werden mangelhafte Geräte
nach alleiniger Wahl Nokias entweder durch Nokia
oder den autorisierten Kundendienst repariert bzw.
ersetzt. Der Kunde erhält von Nokia entweder das
reparierte Gerät oder ein funktionsfähiges Ersatzgerät
zurück. Ausgetauschte Teile oder Ausstattungsteile
gehen in das Eigentum von Nokia über.
4. Für reparierte oder ersetzte Geräte gibt es keine
verlängerte bzw. erneute Garantiefrist.
5. Diese beschränkte Garantie gilt nicht für bemalte
Abdeckungen oder anderweitig personalisierte Teile. In
Fällen, bei denen die SIM-Netzverriegelung zu öffnen
oder zu verschließen ist, wird Nokia den Kunden vor
Reparatur bzw. Ersatz des Gerätes zunächst bitten,
sich wegen des Öffnens bzw. Verschließens der SIM-
Netzverriegelung an den Netzbetreiber zu wenden.
6. Diese beschränkte Garantie gilt nicht für normale
Abnutzungserscheinungen. Des Weiteren kommt diese
beschränkte Garantie nicht zum Tragen, wenn
a) der Mangel auf Missachtung der Bedienungsanleitung,
unsachgemäße Behandlung, Nässe, Feuchtigkeit oder
extreme Wärme- bzw. Klimabedingungen bzw.
kurzfristige Schwankungen entsprechender Einflüsse
oder auf Korrosion, Oxidation, unbefugte Eingriffe bzw.
Anschlussversuche, unbefugtes Öffnen bzw.
Reparieren, Reparaturversuche mit nicht zugelassenen
Ersatzteilen, Fehlbedienung, unsachgemäße
Installation, Unfälle, Naturgewalten, Verschütten von
Nahrungsmitteln oder Getränken, chemische
Einwirkung oder andere äußere Einwirkungen, auf die
Nokia keinen Einfluß nehmen kann, zurückzuführen ist
(u.a. sind Mängel an Verbrauchsteilen wie z.B.
Batterien und Akkus, die zwangsläufig eine nur
begrenzte Lebensdauer haben, sowie Beschädigungen
der Antenne ausgenommen), es sei denn der Mangel
beruht unmittelbar auf einem Material-,
Konstruktions- oder Fabrikationsfehler;
b) der Kunde den Mangel nicht binnen dreißig (30) Tagen
nach Auftreten innerhalb der Garantiezeit bei Nokia
oder dem autorisierten Kundendienst geltend macht;
c) das Gerät nicht binnen dreißig (30) Tagen nach
Auftreten des Mangels innerhalb der Garantiezeit bei
Nokia oder dem autorisierten Kundendienst eingereicht
wird;
d) die Seriennummer, Zusatzcodenummer oder IMEI-
Nummer des Geräts entfernt, abgekratzt,
durchgestrichen oder verändert wurde bzw. unleserlich
ist;
e) der Mangel durch eine defekte Funktion im Funknetz
verursacht wurde;
f) der Mangel dadurch verursacht wurde, dass das Gerät
mit einem nicht von Nokia hergestellten und
gelieferten Teil verwendet bzw. an ein solches Teil
angeschlossen oder anderweitig bestimmungswidrig
verwendet wurde;
g) der Mangel dadurch verursacht wurde, dass der Akku
kurzgeschlossen oder die Versiegelung der Akku-
Umhüllung zerbrochen oder manipuliert wurde, oder
dadurch, dass der Akku für ein nicht
bestimmungsgemäßes Gerät verwendet wurde; oder
wenn
h) die Software des Geräts aufgrund veränderter
Netzparameter zu aktualisieren ist.
7. Zur Geltendmachung dieser beschränkten Garantie hat
der Kunde entweder eine leserliche und unabgeänderte
Originalgarantiekarte vorzulegen, aus der Name und
Adresse des Händlers, Datum und Ort des Kaufs,
Produktbezeichnung und IMEI oder eine andere
Seriennummer deutlich hervorgehen, oder, bei Vorlage
beim Verkäufer/Händler, eine leserliche und
unabgeänderte Kaufquittung mit den entsprechenden
Daten.
8. Diese eingeschränkte Garantie stellt das einzige und
ausschließliche Rechtsmittel des Kunden gegenüber
Nokia sowie Nokias einzige und ausschließliche
Haftung gegenüber dem Kunden für Mängel bzw.
Funktionsstörungen des Gerätes dar. Diese
eingeschränkte Garantie ersetzt alle anderweitigen
Garantien und Haftungserklärungen, sollten diese in
mündlicher oder schriftlicher Form abgegeben worden
bzw. auf (nicht zwingend anwendbare) gesetzliche
Bestimmungen, vertragliche Bestimmungen oder
unerlaubte Handlung zurückzuführen sein. Nokia
haftet in keinem Fall für Neben-, Folge- oder
mittelbare Schäden, Kosten oder Aufwendungen. Ist
der Kunde eine juristische Person, so übernimmt Nokia
auch keinerlei Haftung für unmittelbare Schäden,
Kosten oder Aufwendungen.
9. Änderungen dieser beschränkten Garantie bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Nokia.
BESCHRÄNKTE HERSTELLERGARANTIE
FÜR BESTIMMTE LÄNDER EUROPAS UND AFRIKAS
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BITTE IN BLOCKBUCHSTABEN AUSFÜLLEN:
Name des Käufers: _____________________________________________________
Adresse: _____________________________________________________________
_____________________________________________________________
Land: _______________________________________________________________
Telefon: _____________________________________________________________
Kaufdatum (Tag/Monat/Jahr):
Produkttyp (im Gerät Typlabel unter dem Akku):
Produktmodell (im Gerät Typlabel unter dem Akku):
Produkt-Seriennummer (im Gerät Typlabel unter dem Akku):
Ort des Kaufs: ________________________________________________________
Händlername:_________________________________________________________
Händleradresse: _______________________________________________________
GARANTIESCHEIN
Stempel
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